Die steuerliche Forschungszulage und das Wachstumschancengesetz: Impulse für Innovation und Wirtschaftswachstum

Veröffentlicht von Ignite Group

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In einer globalisierten Welt, in der Innovation der Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit ist, spielt Forschung und Entwicklung (F&E) eine entscheidende Rolle. In Deutschland wurden in den letzten Jahren bedeutende gesetzliche Maßnahmen ergriffen, um diese Bereiche zu fördern. Zu den wichtigsten Instrumenten gehören die steuerliche Forschungszulage und das damit einhergehende Wachstumschancengesetz. Sie zielen darauf ab, Unternehmen zu unterstützen, ihre Innovationskraft zu steigern und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln.

Die steuerliche Forschungszulage

Die steuerliche Forschungszulage wurde mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) zum 1. Januar 2020 eingeführt und bietet umfassende finanzielle Unterstützung für Unternehmen jeder Größe und Branche, die innovative Projekte durchführen. Dieser Artikel beleuchtet die Details der Forschungszulage und die förderfähigen Aktivitäten.

Die steuerliche Forschungszulage im Detail

Die steuerliche Forschungszulage ist eine staatliche Förderung, die darauf abzielt, die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft zu stärken, indem sie Anreize für F&E-Aktivitäten schafft. Sie richtet sich an alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Ziel ist es, besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu unterstützen.

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Förderfähige Aktivitäten

  • Grundlagenforschung: Grundlagenforschung umfasst Arbeiten, die auf die Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse abzielen, ohne dass eine konkrete kommerzielle Anwendung im Vordergrund steht. Diese Art von Forschung bildet oft die Basis für spätere angewandte Forschungsprojekte und technologische Entwicklungen.
  • Industrielle Forschung: Industrielle Forschung konzentriert sich auf die Gewinnung neuer Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen genutzt werden können. Diese Art der Forschung baut auf den Erkenntnissen der Grundlagenforschung auf und strebt an, wissenschaftliche Erkenntnisse in praktische Anwendungen zu überführen.
  • Experimentelle Entwicklung: Die experimentelle Entwicklung bezieht sich auf systematische Arbeiten, die auf bestehenden wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen aufbauen, um neue oder erheblich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Dies kann auch die Erstellung von Prototypen und Pilotprojekten umfassen.

Förderumfang und -höhe

KMU können auch jetzt noch pauschal 25% Ihrer Personalkosten für Forschungs und Entwicklung sowie 15% Ihrer Auftragskosten an Dritte für Forschungs und Entwicklung im europäischen Wirtschaftsraum rückwirkend bis 01.01.2021 geltend machen. Die maximale Förderung beträgt 1 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr. Im Zuge des Wachstumschancengesetz gilt ab 2024 eine angepasste Regelung. KMU erhalten 35% Ihrer Personalkosten sowie 24,5% Ihrer Auftragskosten an Dritte zurück, bei einer maximal möglichen jährlichen Förderung von 3,5 Millionen Euro. Für Großunternehmen steigt bei konstant gebliebenen Förderquoten (25% Personalkosten und 15% Auftragskosten) die maximal mögliche Förderung pro Wirtschaftsjahr auf 2,5 Millionen Euro. Dies stellt eine erhebliche finanzielle Entlastung dar und motiviert Unternehmen, verstärkt in innovative Projekte zu investieren.

Beispiel: Ein mittelständisches Unternehmen, das jährlich 2 Millionen Euro in Personalkosten in F&E investiert, hat nun Anspruch auf 500.000€ bzw. 700.000€ jährliche Steuererstattung durch die Forschungszulage für diese Arbeiten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren zur Beantragung der Forschungszulage ist zweistufig: Es unterteilt sich in die Beantragung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle für Forschungszulage (BSFZ) und den sich anschließenden jährlichen Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt zum Erhalt der tatsächlichen Steuererstattung durch Gewährung eines Festsetzungsbescheids.

  1. Bescheinigung der Förderfähigkeit: Das Unternehmen reicht einen Antrag auf Bescheinigung für die geplanten F&E-Vorhaben ein, die gefördert werden sollen. Dieser Antrag kann zu jedem Zeitpunkt der Projektphase gestellt werden, sei es vor, während oder nach Abschluss des F&E-Vorhabens. Auch gescheiterte Projekte können rückwirkend noch geltend gemacht werden. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage überprüft daraufhin, ob die im Antrag beschriebenen Tätigkeiten den Kriterien des Forschungszulagengesetzes (FZulG) entsprechen.
  2. Geltendmachung im Rahmen der Steuererklärung: Nach Erhalt der Bescheinigung kann die Forschungszulage im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden. Die gewährte Forschungszulage ist steuerfrei und wird direkt von der Steuerschuld des Unternehmens abgezogen. Übersteigt die gewährte Forschungszulage die Steuerschuld des Unternehmens, wird die Differenz ausgezahlt. Die Liquidität des Unternehmens wird in beiden Fällen direkt verbessert.

Wirtschaftliche Auswirkungen und Erwartungen

Die steuerliche Forschungszulage wurde eingeführt, um langfristig positive wirtschaftliche Auswirkungen zu erzielen. Durch die finanzielle Unterstützung von F&E-Aktivitäten sollen Unternehmen ermutigt werden, mehr in innovative Projekte zu investieren. Dies hat mehrere positive Effekte:

  • Steigerung der Innovationskraft: Durch die zusätzliche finanzielle Unterstützung können Unternehmen neue Technologien, Produkte und Verfahren entwickeln, die ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Markt erhöhen.
  • Langfristiges Wirtschaftswachstum: Durch die Förderung von Innovationen wird das langfristige Wirtschaftswachstum gestärkt. Neue Technologien und Produkte können zu neuen Märkten führen und bestehende Märkte revolutionieren, was insgesamt zu einer dynamischeren Wirtschaft beiträgt.

Das Wachstumschancengesetz

Das Wachstumschancengesetz, das im Jahr 2023 verabschiedet wurde, ergänzt die steuerliche Forschungszulage und zielt darauf ab, das Wirtschaftswachstum durch eine Reihe von steuerlichen und wirtschaftlichen Maßnahmen zu fördern. Es ist Teil der Strategie der Bundesregierung, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im globalen Markt zu stärken. Unter anderem wurde der Fördersatz für KMU von 25% auf 35% und die Bemessungsgrundlage von 4 Millionen € auf 10 Millionen € erhöht. Außerdem zählen nun auch Abschreibungen zu den förderfähigen Aufwendungen im Rahmen der Forschungszulage. Fremdaufträge für KMU werden seither mit 24,5% statt 15% gefördert. Für Großunternehmen bleiben die Förderquoten die alten, jedoch bei höherer Bemessungsgrundlage (10 Millionen Euro).

Mit dem Fördermittelberater Ignite Group zum maximalen Erfolg

Die Fördermittelberatung Ignite Group mit 200 Mitarbeitern entlastet Sie durch Ihre ganzheitliche Betreuung vollständig bei der Beantragung der Forschungszulage: Von der ersten Idee über die Antragstellung bis zur Auszahlung der Forschungszulage durch das Finanzamt.

Zunächst bietet das Beratungsunternehmen eine kostenfreie Erstberatung an, bei der geprüft wird, welche Fördermittel für die Projekte eines Unternehmens in Frage kommen, einschließlich der steuerlichen Forschungszulage. Durch einen kostenfreien Fördercheck erhalten Unternehmen zeitnah eine Einschätzung, ob ihre F&E-Vorhaben die Voraussetzungen für die Forschungszulage oder andere Programme erfüllen. Im Rahmen eines Full-Service-Angebots erstellt das Beratungsunternehmen nach einem Workshop den vollständigen Antrag für die Bescheinigungsstelle, von der Projektbeschreibung bis zum Arbeitsplan und der Projektkostenkalkulation. Das Team, bestehend aus festangestellten, hochqualifizierten Beratern aus allen Disziplinen (u.a.: Physiker, Biologen, Chemiker, Ingenieure, Experten für Softwareentwicklungsprojekte), übernimmt die vollständige Arbeit und übersetzt Ihr Projekt in die Sprache der Gutachter zur Maximierung Ihrer Erfolgschancen. Anschließend wird der Antrag bei der Bescheinigungsstelle eingereicht. Ignite übernimmt selbstverständlich auch die Beantwortung aller Rückfragen der Bescheinigungsstelle zu Ihrem Antrag. Nach Erhalt der positiven Bescheinigung geht die Arbeit weiter. Als deutschlandweit einziges Beratungsunternehmen begleitet die Ignite Group ihre Kunden in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater und einer eigens hierfür eingerichteten Abteilung beim Abruf der Forschungszulage beim Finanzamt. Sie unterstützen, bis Sie die Forschungszulage tatsächlich erhalten. Außerdem übernehmen sie die administrative Vorbereitung der Mittelabrufe Jahr für Jahr und unterstützen bei möglichen Betriebsprüfungen, die eine lückenlose Dokumentation von Anfang an fordern.

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Für mehr Informationen: forschungszulage.org

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