Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 – Wer betroffen ist und wie Sie handeln sollten

Veröffentlicht von Shapefield

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Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet Unternehmen, ihre Webseiten, Apps und digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten und setzt damit die EU-Richtlinie 2019/882 in nationales Recht um. Ziel des BFSG ist es, Hindernisse im digitalen Raum abzubauen und den Zugang zu Informationen und Angeboten für alle Menschen zu ermöglichen. Doch wen betrifft das BFSG konkret, und wie können Sie die Anforderungen umsetzen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen – kompakt und praxisorientiert.

Wen betrifft das BFSG?

Das BFSG richtet sich an Unternehmen und Organisationen, deren Angebote zu den sogenannten „wesentlichen Dienstleistungen“ zählen. Besonders im B2C-Bereich spielt das Gesetz eine zentrale Rolle, da es dort um den direkten Zugang zu Verbrauchern geht.

Kriterien für die Umsetzungspflicht:

  • 10+ Mitarbeiter: Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern sind verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, sofern sie Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten.
  • 2 Mio. Euro Jahresumsatz: Auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 2 Millionen Euro fallen unter die Regelungen.

Betroffene Branchen und Beispiele sind:

  • Online-Handel: Shops, Marktplätze und Plattformen, auf denen Produkte und Dienstleistungen verkauft oder gebucht werden
  • Banken und Finanzdienstleister: Online-Banking, Versicherungsportale oder Zahlungssysteme
  • Reise- und Mobilitätsanbieter: Buchungsplattformen, ÖPNV-Apps oder Dienste zur Reiseplanung
  • Medien und Unterhaltung: Streaming-Plattformen, E-Book-Dienste, E-Learning-Plattformen und digitale Zeitschriften
  • Telekommunikationsdienste: Messenger, E-Mail-Provider und soziale Netzwerke
  • Patienten- und Ticketing-Portale: Terminbuchungssysteme, elektronische Tickets

Beispiel: Eine Buchungsplattform, die Nutzern mit Screenreadern keine vollständige Navigation ermöglicht, verstößt gegen die Richtlinien. Ebenso ein Online-Shop, dessen Bestellprozess nicht ausschließlich per Tastatur bedienbar ist.

Nicht betroffen sind Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro haben. Allerdings gilt diese Ausnahme nicht für Kleinstunternehmen, die Produkte in den Verkehr bringen.

Interessant ist: Während Barrierefreiheit in Deutschland für öffentliche Stellen bereits seit 2002 durch das Barrierefreiheitsgesetz (BGG) geregelt ist, wurde der private Sektor erst jetzt mit dem BFSG einbezogen. Länder wie die USA sind hier mit dem Americans with Disabilities Act (ADA) deutlich voraus und machen Barrierefreiheit schon länger zur Pflicht.

Color Contrast Checker

Color Contrast Checker zur Überprüfung der Barrierefreiheit

Was fordert das Gesetz?

Das BFSG schreibt vor, dass digitale Angebote den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entsprechen müssen. Als Mindeststandard gilt Level AA, der Anforderungen wie folgende umfasst:

  • Ausreichende Farbkontraste (z. B. zwischen Text und Hintergrund).
  • Alternativtexte für Bilder, damit Screenreader Inhalte erfassen können.
  • Tastaturbedienbarkeit, um Nutzern ohne Maus Zugriff zu ermöglichen.
  • Logische Navigationsstruktur für eine intuitive Orientierung.

Besonders wichtig: Viele Kriterien sind durchaus technisch und nicht alle lassen sich automatisiert prüfen. Kriterien wie etwa die Verständlichkeit der Inhalte erfordern eine manuelle Überprüfung durch geschulte Experten.

Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Vorgabe – sie ist ein Gewinn für alle Nutzer. Menschen mit Einschränkungen profitieren von einem besseren Zugang, aber auch Personen ohne Behinderungen erleben eine optimierte Usability. Situationen wie blendendes Sonnenlicht oder die Nutzung kleiner Bildschirme zeigen, dass barrierefreie Designs für alle hilfreich sind.

Zusätzlich bedeutet Barrierefreiheit auch einen Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die inklusiv handeln, erreichen eine größere Zielgruppe, stärken ihre Reputation und verbessern sogar ihr Suchmaschinenranking. Barrierefreie Webseiten mit Alternativtexten für Bilder und klaren HTML-Strukturen werden von Suchmaschinen besser verstanden und bewertet.

Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft – eine frühzeitige Umsetzung ist daher sinnvoll. Unternehmen, die rechtzeitig handeln, vermeiden nicht nur potenzielle Strafen von bis zu 100.000 Euro, sondern profitieren auch von besserer Nutzerfreundlichkeit und langfristiger Rechtssicherheit.

Wie können Sie jetzt handeln?

Frühzeitiges Handeln ist entscheidend, um die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht umzusetzen. Ein guter Einstieg ist eine Bestandsaufnahme, die den aktuellen Status Ihrer digitalen Angebote bewertet – Shapefield bietet zwei Möglichkeiten, Ihnen dabei den Einstieg zu erleichtern:

Unser Angebot: umfassendes Accessibility Testing

Shapefield unterstützt Sie mit umfassenden Tests und Analysen, die automatisierte und manuelle Verfahren kombinieren. Unser Vorgehen umfasst:

  • Eine detaillierte Prüfung aller relevanten Seitentypen gemäß WCAG 2.2
  • Kombination aus automatisierten und manuellen Tests, um alle Barrieren zu identifizieren
  • Umsetzbare Berichte mit Handlungsempfehlungen, die direkt in die Entwicklung integriert werden können
  • Zusätzlich langfristige Begleitung zur nachhaltigen Etablierung von Barrierefreiheit in Ihrer digitalen Strategie

Ein solcher umfassender Test mit Report kann je nach Umfang, Seitentyp und Struktur zwischen 2.500 und 10.000 Euro kosten.

Alternative: Accessibility Quick Test als erster Schritt zur Barrierefreiheit

Unser Accessibility Quick Test ist die ideale Lösung, um schnell eine Standortbestimmung zu erhalten:

  • Fokus auf zentrale Seitentypen: Wir analysieren repräsentative Bereiche Ihrer Website oder Plattform
  • Prüfung nach WCAG 2.2: Automatisierte und halbautomatisierte Tests stellen sicher, dass die wichtigsten Kriterien überprüft werden
  • Report: Sie erhalten eine klare Übersicht über bestehende Barrieren und WCAG-Verstöße

Mit nur 999 Euro netto bietet Ihnen der Quick Test eine präzise Ausgangsbasis für Ihre nächsten Schritte. Er eignet sich besonders für Unternehmen, die erste Einblicke in den Status ihrer Barrierefreiheit gewinnen möchten.

Fazit: Jetzt handeln – Barrierefreiheit als Chance

Das BFSG bietet die Möglichkeit, digitale Angebote für alle zugänglich zu machen und dabei neue Zielgruppen zu erschließen. Ob umfassendes Accessibility Testing oder ein schneller Einstieg mit dem Quick Test – wir stehen Ihnen zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre digitalen Produkte den Anforderungen von morgen entsprechen. Buchen Sie sich noch heute Ihren kostenlosen Check!

Dieser Artikel dient nur zur Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an eine spezialisierte Anwaltskanzlei oder eine offizielle Fachstelle.

Ideen und Kostenindikation

Jedes digitale Produkt steht und fällt mit der Nutzererfahrung. Bei Shapefield unterstützen wir Unternehmen durch gezielte UX-Dienstleistungen, bessere Produkte zu entwickeln – von der punktuellen UX-Beratung bis hin zur kompletten Projektumsetzung.

  • Accessibility Quick Test ab 999 Euro netto
  • Punktuelle UX-Beratung und Sparring ab 1.000 Euro netto
  • Expert Review, Usability-Test oder Fokusgruppe ab 2.000 Euro netto
  • UX-Beratung mit Gestaltung von Entwürfen ab 5.000 Euro netto
  • Durchführung UX-, UI- oder HMI-Projekt ab 10.000 Euro netto
  • Individuelle Softwareentwicklung ab 10.000 Euro netto

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