Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet Unternehmen, ihre Webseiten, Apps und digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten und setzt damit die EU-Richtlinie 2019/882 in nationales Recht um. Ziel des BFSG ist es, Hindernisse im digitalen Raum abzubauen und den Zugang zu Informationen und Angeboten für alle Menschen zu ermöglichen. Doch wen betrifft das BFSG konkret, und wie können Sie die Anforderungen umsetzen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen – kompakt und praxisorientiert.
Das BFSG richtet sich an Unternehmen und Organisationen, deren Angebote zu den sogenannten „wesentlichen Dienstleistungen“ zählen. Besonders im B2C-Bereich spielt das Gesetz eine zentrale Rolle, da es dort um den direkten Zugang zu Verbrauchern geht.
Beispiel: Eine Buchungsplattform, die Nutzern mit Screenreadern keine vollständige Navigation ermöglicht, verstößt gegen die Richtlinien. Ebenso ein Online-Shop, dessen Bestellprozess nicht ausschließlich per Tastatur bedienbar ist.
Nicht betroffen sind Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro haben. Allerdings gilt diese Ausnahme nicht für Kleinstunternehmen, die Produkte in den Verkehr bringen.
Interessant ist: Während Barrierefreiheit in Deutschland für öffentliche Stellen bereits seit 2002 durch das Barrierefreiheitsgesetz (BGG) geregelt ist, wurde der private Sektor erst jetzt mit dem BFSG einbezogen. Länder wie die USA sind hier mit dem Americans with Disabilities Act (ADA) deutlich voraus und machen Barrierefreiheit schon länger zur Pflicht.
Color Contrast Checker zur Überprüfung der Barrierefreiheit
Das BFSG schreibt vor, dass digitale Angebote den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entsprechen müssen. Als Mindeststandard gilt Level AA, der Anforderungen wie folgende umfasst:
Besonders wichtig: Viele Kriterien sind durchaus technisch und nicht alle lassen sich automatisiert prüfen. Kriterien wie etwa die Verständlichkeit der Inhalte erfordern eine manuelle Überprüfung durch geschulte Experten.
Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Vorgabe – sie ist ein Gewinn für alle Nutzer. Menschen mit Einschränkungen profitieren von einem besseren Zugang, aber auch Personen ohne Behinderungen erleben eine optimierte Usability. Situationen wie blendendes Sonnenlicht oder die Nutzung kleiner Bildschirme zeigen, dass barrierefreie Designs für alle hilfreich sind.
Zusätzlich bedeutet Barrierefreiheit auch einen Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die inklusiv handeln, erreichen eine größere Zielgruppe, stärken ihre Reputation und verbessern sogar ihr Suchmaschinenranking. Barrierefreie Webseiten mit Alternativtexten für Bilder und klaren HTML-Strukturen werden von Suchmaschinen besser verstanden und bewertet.
Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft – eine frühzeitige Umsetzung ist daher sinnvoll. Unternehmen, die rechtzeitig handeln, vermeiden nicht nur potenzielle Strafen von bis zu 100.000 Euro, sondern profitieren auch von besserer Nutzerfreundlichkeit und langfristiger Rechtssicherheit.
Frühzeitiges Handeln ist entscheidend, um die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht umzusetzen. Ein guter Einstieg ist eine Bestandsaufnahme, die den aktuellen Status Ihrer digitalen Angebote bewertet – Shapefield bietet zwei Möglichkeiten, Ihnen dabei den Einstieg zu erleichtern:
Shapefield unterstützt Sie mit umfassenden Tests und Analysen, die automatisierte und manuelle Verfahren kombinieren. Unser Vorgehen umfasst:
Ein solcher umfassender Test mit Report kann je nach Umfang, Seitentyp und Struktur zwischen 2.500 und 10.000 Euro kosten.
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Mit nur 999 Euro netto bietet Ihnen der Quick Test eine präzise Ausgangsbasis für Ihre nächsten Schritte. Er eignet sich besonders für Unternehmen, die erste Einblicke in den Status ihrer Barrierefreiheit gewinnen möchten.
Das BFSG bietet die Möglichkeit, digitale Angebote für alle zugänglich zu machen und dabei neue Zielgruppen zu erschließen. Ob umfassendes Accessibility Testing oder ein schneller Einstieg mit dem Quick Test – wir stehen Ihnen zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre digitalen Produkte den Anforderungen von morgen entsprechen. Buchen Sie sich noch heute Ihren kostenlosen Check!
Dieser Artikel dient nur zur Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an eine spezialisierte Anwaltskanzlei oder eine offizielle Fachstelle.
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